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   LSG Niedersachsen-Bremen, 17.06.2008 - L 13 AS 95/08 ER   

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https://dejure.org/2008,117491
LSG Niedersachsen-Bremen, 17.06.2008 - L 13 AS 95/08 ER (https://dejure.org/2008,117491)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17.06.2008 - L 13 AS 95/08 ER (https://dejure.org/2008,117491)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17. Juni 2008 - L 13 AS 95/08 ER (https://dejure.org/2008,117491)
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  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 60/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei längerer stationärer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.06.2008 - L 13 AS 95/08
    Mit der Gesetzesänderung (vgl. Art. 1 Nr. 7 Buchstabe lit.c und Art. 16 Abs. 1 des Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 20. Juli 2006, BGBl. I Seite 1706) hat sich der Gesetzgeber eindeutig im Hinblick auf die früher bestehende Uneinigkeit über die Reichweite des Begriffs der "stationären Einrichtung" bei Haftanstalten entschieden und damit in eindeutiger Weise klargestellt, dass Häftlinge grundsätzlich mit dem Tag ihres Strafantritts aus dem Leistungsbereich des SGB II herausfallen (BSG, Urt. vom 6. September 2007 - B 14/7b AS 60/06 R -, Rz. 16).
  • OVG Niedersachsen, 04.12.2000 - 4 M 3681/00

    Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Lagerung von Möbeln und sonstiger Habe

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.06.2008 - L 13 AS 95/08
    Dazu wurde in der früher dem § 34 SGB XII entsprechenden Vorschrift des § 15 a BSHG ergangenen Rechtsprechung die Auffassung vertreten, Leistungen zur Sicherung der Unterkunft kämen nur in Betracht, wenn die (Rest-) Haftzeit nur einige Monate andauere (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 4. Dezember 2000 - 4 M 3681/00 -, FEVS 52, 274 (275 f.): etwa 6 Monate).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.08.2007 - L 13 AS 65/07
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.06.2008 - L 13 AS 95/08
    Der Senat hält daher an der bereits im Beschluss vom 2. August 2007 - L 13 AS 65/07 ER - geäußerten Auffassung fest, dass unter bestimmten Voraussetzungen der Träger der Leistungen nach dem SGB XII verpflichtet sein kann, Leistungen zur Sicherung der Unterkunft eines Häftlings zu gewähren.
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